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Widerspruchserklärung gegen Organentnahme im Ausland         Forum zum Thema Organspende

Tel. +49351  42 999 42 (Ausland)


ANTEA - Dresden - das Verfügungsbuch

Broschüre kaufen:
Tel.  0351  42 999 42 (Festnetz Dresden)
8,50€ + Porto

Wichtig Organtransplantationen sind umstritten.
In Deutschland gilt die Zustimmungsregelung - nicht so im Ausland!

Wichtig In einer übersichtlichen Broschüre finden Sie alle Notwendigen Informationen zum Thema Organspenden Ausland - dazu wichtige Vordrucke: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Orgsanspendeverfügung.

Wichtig Material anfordern:   0351  42 999 42

Mehr Informationen zum Verfügungsbuch
mit PDF-Dokumenten

Wichtig Tödlicher Unfall im Ausland: welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Deutsche?
Muss ich in einem Spenderregister eingetragen sein ?


Fragen zu Rechtsvollmachten und Verfügungen werden hier unkompliziert beantwortet:
 

ANTEA - Dresden

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Frage: Welche Rechte haben die Angehörigen, insbesondere die Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder?

Frage: Was spricht dafür, eine Vorsorgevollmacht rechtsverbindlich auszufertigen?

Frage: Genügt eine Generalvollmacht?
Was bewirkt eine Patientenverfügung?

Frage: Was ist eine Betreuungsverfügung?

Frage: Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Frage: Ab wann und wie lange gelten die Vollmachten?

Frage: Warum sollte ich die Verfügungen und Vollmachten auch bei dem Verfügungszentralregister der DVZ  hinterlegen?

Regelungen in den verschiedenen Ländern:  www.transplantation-information.de

Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

ANTEA - Dresden - Vorsorgevollmacht

Tel. 0351/ 42 999 42

www.antea.de


Hauptgeschäftsstelle:
Antea Bestattungen Dresden GmbH
01157 Dresden
Gompitzer Straße 29
Tel. 0351/ 42 999 42
Fax. 0351/ 42 999 90
Email: dresden@antea.de

Mit dem Verfügungsbuch haben Sie einen Leitfaden an der Hand, der Sie bei der Regelung Ihrer persönlichen Verhältnisse zuverlässig begleiten wird. Das beginnt mit den vielen Aspekten der äußeren Absicherung, die Sie mit den vorliegenden Datenblättern zusammenfassen und auf Vollständigkeit überprüfen können. Mit dieser Übersicht helfen Sie zugleich in entscheidender Weise auch Ihren Angehörigen bzw. denjenigen, die im Falle Ihrer Erkrankung oder Ihres Ablebens Ihre vorrangigen Angelegenheiten verwalten sollen.

Denn auch wenn Sie all Ihre persönlichen Akten stets akkurat geführt haben ? Das Verfügungsbuch vermittelt dem Außenstehenden ihn in kürzester Zeit alle relevanten Vorgänge (persönliche Angelegenheiten und Vermögensahngelegenheiten) übersehen lässt.

Diese Transparenz kann für Sie selbst, aber auch für die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, von größter Bedeutung sein. In Zeiten körperlicher und geistiger Gesundheit sollte daher alles, was im Voraus bedacht werden kann, mit größtmöglicher Sorgfalt geregelt werden. Stellen Sie also mit Hilfe des konsequent durchgearbeiteten Verfügungsbuches sicher, dass auch in einer Krisensituation Ihr wohlüberlegter Wille zum Tragen kommt.

Das gilt insbesondere auch für ethisch schwierige Problemlagen aus dem medizinischen Bereich: Oft kann bei alten und schwerstkranken Patienten die Willenslage hinsichtlich einer intensivmedizinischen Behandlung nicht mehr ermittelt werden. Unzählige Menschen werden auf diese Weise zum Gegenstand umfangreicher und für sie u.U. leidensverlängernder ärztlicher Bemühungen, obwohl sie im Zweifel längst gerne in Frieden gestorben wären.

Ob in ?handfesten? oder sensiblen Angelegenheiten ? es ist notwendig, dass Sie im vorhinein Helfer bestimmen, die, wenn es soweit ist, das von Ihnen Gewollte auch umsetzen. Viele wähnen sich hier im Vertrauen auf den Partner, die Kinder oder die Eltern geborgen. Aber Vorsicht: Das Gesetz kennt kaum Sonderrechte für nahe Angehörige beider gegenseitigen Fürsorge. So wird etwa der eine Ehegatte nicht ?automatisch? der Betreuer des anderen? es sei denn, Sie haben es vorher so festgelegt.

Zur Erklärung: Der Gesetzgeber hatte das oft schwierige Geflecht von wirtschaftlichen und sonstigen persönlichen Interessen des Hilfsbedürftigen im Blick, als er auch für nahe Verwandte die Möglichkeit eng begrenzt hat, im Notfall für den Betroffenen rechtswirksam zu handeln. Zum einen sind die Angehörigen mit den anstehenden Problemen nicht selten schlicht überfordert, andererseits ist aber auch vielerorts die menschliche Vertrauensbasis durch bestimmte Ereignisse weggebrochen, es kann schnell zu innerfamiliären Unstimmigkeiten kommen bzw. fehlen einfach die Familienteile, die wichtige Entscheidungen und Maßnahmen treffen könnten.

Wer dennoch möchte, dass vertraute Menschen im Ernstfall das Ruder in die Hand nehmen sollen und nicht völlig fremde, per Gesetz und Gericht bestellte Personen, muss dies schriftlich niederlegen. Solche Dokumente ? Vollmachten und Verfügungen ? haben gesetzlichen Kriterien zu genügen. Geht es etwa um weittragende Festlegungen bei medizinischen Problemen wie z. B. der Organspende, dann muss die betreffende Vollmacht diesen Entscheidungsumfang ausdrücklich enthalten.


 

Wichtige Informationen zur Organspende im Ausland



Präsentation auf www.derkleinegarten.de












Organentnahme im Auslandsurlaub
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