Geschnittene HeckenHecken auf gärtnerischem Terrain.
Hecken auf gärtnerischem Terrain.

Ab und zu geistert im Internet mal wieder die Information herum, dass der Heckenschnitt zu bestimmten Zeiten verboten ist; und zwar zwischen dem 1. März und dem 30. September bzw. das Schneiden von Hecken im Sommer. So steht es angeblich im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, § 39 BNatSchG). Doch Gartenhecken betrifft das nicht.

Man sollte sich Gesetzestexte prinzipiell in Ruhe vollständig durchlesen ;-) und da steht geschrieben:

»[...](5) Es ist verboten,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,[...]«

Außerdem ist es, wie meine Recherchen ergaben, auch so, dass derartige Dinge nicht der Bund sondern die kommunalen Satzungen festlegen. Meist stehen die Regeln, was und wann man schneiden darf und nicht darf, in der örtlichen Baumschutzsatzung. Diese solltest du dir besorgen und lesen. Meist sind die Ortssatzungen online abrufbar.

Wuchernde Hecke, ScheinzypresseIn der vorgegebenen Zeit kann dich niemand zwingen, solche wuchernde Hecken zu schneiden.Eine Fehlinterpretation gibt es oftmals auch bei den Nachbarrechtsgesetzen der Länder, wo sinngemäß meist folgender Paragraph drin steht:

Nur wenn der Nachbar ein Recht hat, dass du deine Hecke kürzt: "Der Eigentümer braucht das Zurückschneiden und die Beseitigung von Pflanzen nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September vorzunehmen." (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz) 

Das heißt also, dass du in dieser Zeit nicht zu den Schnittarbeiten gezwungen werden kannst.