Terrasse mit kleiner MauerLändlich und rustikal gestaltet.
Ländlich und rustikal gestaltet.

Eine flache Mauer als Umrandung von Sitzplätzen ist nicht nur aus optischen Gründen empfehlenswert sondern auch aus praktischen. Auf einer Terrasse braucht man häufig bequeme Abstellmöglichkeiten (etwa bei der Grillparty) und außerdem kann solch ein Mäuerchen mit Sitzkissen versehen, rasch zusätzliche Sitzgelegenheiten bieten.

Eine weitere Funktion so einer niedrigen Schichtmauer kann ein Hochbeet sein. Ein Kräuterhochbeet an der Küchen- oder Landhausterrasse ist superpraktisch! Die Fotos zeigen ein gelungenes Beispiel, welches ich auf einer Gartenausstellung entdeckte. Genial ist auch die Ausbuchtung der Fläche, in welcher Tisch und Stühle stehen und somit nicht im Wege sind. Über ein ähnliches Beispiel (eine historische Anlage) habe ich schon auf dieser Homepage geschrieben: hier.

Das niedrige Mäuerchen ist Abt...
Musteranlage von der Landesgar...
Die Mauer fungiert als Rahmen ...

Durch diese besondere Gestaltung wird auch die Masse der wuchtigen Möbel aus Holz ein wenig gemildert. Tisch und Bänke betonen die horizontalen Linien der kleinen Mauer und fallen optisch kaum ins Gewicht. Dieses Harmonisch-aufeinander-abstimmen zeigt uns, dass die geschaffene Fläche in ihrem Flair und die Möbel immer etwas zueinander passen müssen. Selbst der dezente Sichtschutz (kleiner Spalierzaun) wurde aus waagerechten Latten gefertigt und fügt sich in diese betont horizontalen Gestaltung bestens ein.

Dieses Beispiel passt in seinem Stil zu den Gärten nördlich der Alpen (waldreiche Gegenden), dort wo Holz der bevorzugende Werkstoff im Garten- und Landschaftsbau ist. So gestaltete Sitzplätze für die Familie fügen sich also bestens zu Landhaus-, Bauern-, Wald- oder Cottagegärten. Wer dagegen mediterrane Terrassen und ein südliches Flair bevorzugt, dem empfehle ich, lieber einen komplett anderen Stil zu wählen, denn dort würden die hölzernen Gartenmöbel nicht ins Bild passen.

Fotos & Bildmaterialien: Landesgartenschau Löbau/Sachsen, 2012.