Garten mit BlumenDie pflege und Blütenfülle kommt nicht von allein.
Die pflege und Blütenfülle kommt nicht von allein.

Den Garten zu pflegen, aber vor allem ihn umzugestalten oder ganz neu anzulegen, kann ganz schön teuer werden. Zum Glück kann man einige Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Handwerkerleistungen mindern die Steuerschuld

Dazu gehören zum Beispiel Handwerkerleistungen etwa für das Verlegen von neuem Pflaster für den Gartenweg. Neben den Kosten für die eigentlichen Leistungen können auch folgende Ausgaben mit einer Steuerbegünstigung bedacht werden:

  • für die Anfahrt des Dienstleisters
  • für die Nutzung von Geräten wie Laubbläser
  • für Verbrauchsmaterial wie Reinigungsmittel oder Streusalz

Geldscheine in der Hand

20 Prozent der Lohn-Leistungen lassen sich so absetzen. Bei einem festgesetzten Höchstbetrag von 6.000 Euro bedeutet das im Idealfall 1.200 Euro Steuereinsparung. Allerdings muss dafür die Rechnung und eine bestätigte Überweisung oder ein Kontoauszug vorgelegt werden. Eine Barzahlung der Handwerker bzw. Gärtner empfiehlt sich daher nicht, da das Finanzamt die Angaben nicht berücksichtigen wird.Gemeinschaften von Wohnungseigentümern müssen eine detaillierte Abrechnung vorlegen, aus der hervorgeht, welcher Anteil an den Kosten welchem Eigentümer zuzuschreiben ist. Kosten für Pflanzen, Erde und sonstiges Gartenmaterial müssen stets gesondert gelistet sein, denn sie können nicht abgesetzt werden. Außerdem darf der Garten keinen Neubau umgeben oder wie in einem Schrebergarten unabhängig von einem zugehörigen Haushalt stehen. Gärten von Ferienhäusern etc. werden aber gleich behandelt und das sogar wenn sie im EU-Ausland oder dem erweiterten europäischen Wirtschaftsraum stehen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Co. von der Steuer absetzen

Bis zu einem Betrag von 4.000 Euro können außerdem sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise das Schneiden von Hecken und Bäumen, das Reinigen und Räumen von Wegen oder das Mähen des Rasens. Weitere 510 Euro können für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angegeben werden. Insgesamt ist also eine Steuerminderung in Höhe von 5.710 Euro möglich, die noch dazu von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen abgeht. Um das meiste herauszuholen, kann man für einzelne Kostenpunkte ggf. zwischen Handwerkerleistung und haushaltsnaher Dienstleistung wählen. Denn ersterem ist nur grob die Gartengestaltung, zweiterem die Gartenpflege zugeordnet. Einzelposten zweimal aufzuführen, ist jedoch nicht erlaubt.

Besonderheiten bei Mietobjekten

Auch als Mieter kann man von diesen Regelungen profitieren, muss aber auch hier wieder die Anteile, die auf die gemietete Wohnung fallen, bestätigen lassen und präzise dokumentieren. Der Vermieter kann auf die vorgestellten Arten nicht vorgehen. Dennoch kann er für die Beauftragung von Gartenpflege und -gestaltung Steuern sparen, wenn er die Ausgaben als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten in Anlage V in Zeile 22 und 50 vermerkt.

Hilfe durch Kinder

Prinzipiell ist es nicht möglich, Steuern zu sparen, wenn eines der eigenen Kinder eine finanzielle Entlohnung fürs Rasenmähen u.Ä. erhält. Lebt es nicht im selben Haushalt und es wurde ein rechtskräftiger Vertrag unterschrieben, sieht die Sachlage jedoch anders aus. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die vereinbarte Arbeit auch tatsächlich getätigt wird.

Wie unverheiratete Paare am meisten rausholen

Bewohnen mehrere steuerpflichtige Personen einen gemeinsamen Haushalt, können sie die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Garten nur einmal steuerlich geltend machen. Das Finanzamt versichert sich bei den Formularen der Steuererklärung dadurch, dass im Mantelbogen Name und Geburtsdatum des Partners oder Mitbewohners angegeben werden müssen. Wenn alle Steuerpflichtigen im Haushalt Aufträge zur Gartengestaltung und -pflege erteilen und die entsprechenden Rechnungssummen überweisen, erzielen sie ggf. mehr Steuervorteile, als wenn alles über eine Person läuft.

Fazit

Die Kosten fürs Gartenmaterial muss man in jedem Fall selbst tragen. Wer sich jedoch Arbeit ersparen möchte und diese von Dienstleistern erledigen lässt, kann einige Steuern sparen. Besonderheiten ergeben sich bei Mietgebäuden, unverheirateten Paaren oder, wenn die eigenen Kinder die Dienstleistung oder Handwerksaufgaben übernehmen.

Bildquellen: oben © K.-U. Häßler - Fotolia.com; 2. Bild  © moerschy - Pixabay.com