Im alten Kirchhof, der um die Pfarrkirche lag, bestanden die eigentlichen Friedhofsgebäude aus einem kleinen Häuschen für die Bestattungsgeräte und dem Beinhaus. Diese sehr kleinen Baukörper waren meist an die Kirche angebaut oder dem Zuge der Mauer eingefügt. Sie standen immer im Banne des Maßstabes der Kirche. Wenn es heute gilt, einem alten Kirchhof ein neues Leichenhaus einzufügen, so geschieht dies unter demselben Gesetz der Unterordnung und ist meist eine auf der Grenze zur Denkmalpflege liegende Aufgabe.
Wenn bei einer Neuanlage nur ein kleines Leichenhaus erstellt werden soll, besteht die Gefahr, dass dieser kleine Baukörper sich allein architektonisch nicht behaupten kann und dass er zu banal wirkt. Deshalb soll man solche kleinsten Baukörper möglichst an andere anbinden, mindestens an die Mauer und den Eingang, noch besser natürlich an Kapelle, Aussegnungs- oder Geräteraum oder auch nur an eine gedeckte Vorhalle.
Es wird auch schon etwas gewonnen, wenn wenigstens das Dach eine etwas größere Fläche überdeckt als nur die paar Quadratmeter, die für eine oder zwei Leichenzellen und den Wärterraum erforderlich sind. Wenn der Aussegnungsraum sehr klein sein muss, ist es notwendig, dass man ihn nach einer Seite weit öffnen kann, möglichst gegen die gedeckte Vorhalle. Wenn kein Aussegnungsraum vorhanden ist, sollte für die Trauerfeierlichkeiten ein besonderer Freiplatz – durch Hecken abgetrennt und mit einem Sargstein versehen – angelegt werden.
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Der Normalfall und damit auch die beste Lösung ist, alle Gebäude unmittelbar am Friedhofseingang zu einer Gruppe zusammenzufassen. Die architektonische Haltung soll zwar einfach und bescheiden sein, aber die Gebäude doch sichtbar von irgendwelchen profanen Baulichkeiten der Umgebung abheben. Aber auf keinen Fall darf das kleine Friedhofsgebäude mehr scheinen wollen, als es ist und sein soll.
Die Größe der Räume richtet sich selbstverständlich nach der Seelenzahl am Ort. Für die Kapelle kann die Faustregel angenommen werden, dass sie für kleine Gemeinden 40 – 50 Quadratmeter und für mittlere Gemeinden 100 – 150 Quadratmeter groß sein soll. Die Fläche hängt aber auch davon ab, ob der Innenraum durch einen gedeckten Vorraum erweiterungsfähig ist.
Literatur & Quellen:
- Text nach Rudolf Pfister, Die Friedhof-Fiebel, München 1954. Verlag: Georg D.W. Callwey GmbH & Co. KG
- Josef Hempelmann, Die Praxis der Friedhofsgärtnerei, Berlin 1927
- Otto Valentien, Der Friedhof, München 1953
- Albert Baumann, Neues Planen und Gestalten für Haus und Garten, Friedhof und Landschaft, Münsingen 1953
- Hans-Kurt Boehlke, Der Gemeindefriedhof, Taschenbuch 197.
- Bilder: Friedhof in Großenhain (Sachsen), 2009