Was ist die ideale Höhe einer Hecke? Gibt es dafür Vorschriften? Kann sich der Nachbar über zu hohe Gartenhecken beschweren? Ich beginne mit der Beantwortung der Frage Nr. 1. Eine ideale Höhe ist etwa 1,40 m, dann lassen sich die Gehölze noch sehr bequem ohne Leiter schneiden. Auch die Stärke einer Hecke ist wichtig. Sie sollte nicht nicht zu gewaltig sein, um die Pflege ohne größeren technischen Aufwand erledigen zu können.
Über allgemeine Tipps speziell zum Gehölzschnitt habe ich einen eigenen Beitag geschrieben: Hecken schneiden >>
Natürlich gibt es auch andere Kriterien, nach welchen sich die ideale Höhe einer Hecke richtet. Soll sie die Funktion eines Sichtschutzes erfüllen, muss sie über Augenhöhe wachsen dürfen, das sind ca. 1,80 m.
Eine Hecke oder ein Zaun genau in Augenhöhe wird dagegen als unangenehm empfunden. Dieser wahrnehmungstechnische Bereich liegt bei etwa 1,60 m bis 1,70 m.
Daraus ergeben sich ganz automatisch ideale Höhenmaße: Wählst du unter 1,60 m, dann geh gleich auf die 1,40 m, weil das für die Schnittarbeiten am bequemsten ist.
Für Sichtschutzhecken wählst du 1,80 m - maximal 2 m. Was drüber ist, erschwert die Schnittarbeiten erheblich. Zudem schreiben viele Nachbarschaftsgesetzte (Ländersache) eine maximale Höhe von 1,8 m vor.
Somit ist mein Tipp ganz einfach und bietet nur zwei Empfehlungen für Höhen: 1,40 m oder 1,80 m.
Vorschriften
Gesetzliche Regelungen über die Höhe von Hecken und Zäunen für Grundstücke, und wer für die Pflege und Unterhaltung dieser zuständig ist, gibt es nach meinen journalistischen Recherchen folgende:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 921 und § 922 regelt die Behandlung der "Grenzanlagen", welche sich genau auf Grundstücksgrenzen befinden. (Jeder Anlieger ist gleich verantwortlich.)
- Gesetze über das Nachbarrecht der jeweiligen Bundesländer. Beispielsweise wird es in Baden-Württemberg so geregelt (NRG, 8. Januar 1996 § 12): "Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten. Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Dies gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage). Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
- Bebauungspläne (Landesbauordnungen) schreiben manchmal die Höhen oder/und zu verwendende Gehölze vor.
Tipp bei Streitigkeiten: Zaun statt Hecke
Ich will noch einmal an die Möglichkeit erinnern, statt der Hecken einfach einen Zaun auf dem eigenen Grundstück zu bauen. Der benötigt bis auf Holzpflege in größeren Abständen keinerlei Wartungsarbeiten. Und wenn ein leichtes Abmontieren der Zaunelemente beim Aufbau berücksichtigt wird, hält sich der Arbeitsaufwand in Grenzen.
Ganz anders ist das bei den regelmäßig wiederkehrenden Schnittarbeiten an Hecken. Da muss zudem unter Umständen das Nachbargrundstück betreten werden. Und wer dem vorbeugen will und die Hecken eingerückt pflanzt, verliert ein ganzes Stück an Fläche. Nicht zu vergessen das ständig anfallende Schnittgut, das entsorgt werden muss, und der Zeitpunkt der Schnittarbeiten, der in der heißen und zudem Urlaubszeit (Juni/Juli) liegt.
Sichtschutz direkt auf der Grundstücksgrenze ist nicht besonders effektiv. Sichtschutzhecken oder -zäune sollten nah an der Terrasse oder dem Sitzplatz stehen. So bieten sie den meisten Schutz, weil Passanten und Nachbarn nicht hindurchsehen können.