Gartenhaus als BüroUnter 10% darf man wohl die Büro-Laube gelegentlich auch privat nutzen. Beispielsweise als Gästezimmer.
Unter 10% darf man wohl die Büro-Laube gelegentlich auch privat nutzen. Beispielsweise als Gästezimmer.

Es heißt ganz allgemein – und da ist auch etwas dran – dass wir am Tage die meiste Zeit auf Arbeit sind und nicht zu Hause. Daheim richten wir uns praktisch, stilvoll und schön ein. In der Firma oder Verwaltung geht es oft ganz anders zu. Da ist es immer etwas spartanisch und architektonisch kühl. Wer daheim ein eigenes Arbeitszimmer sein Eigen nennt und dort seinen Beruf ausüben kann, der hat es da schon besser, doch ein Büro – in der Firma oder daheim – hat immer etwas vom Flair einer Amtsstube. Würden wir im Wohnzimmer unserer Arbeit nachgehen, ist es aber auch wieder nicht sehr vorteilhaft, weil wir Beruf und Arbeit doch besser etwas schärfer von einander trennen sollten, da wir uns im Wohnstuben-Flair nie so professionell auf unsere Tätigkeit konzentrieren können, wie es nötig wäre. Wir stehen mit unseren Ansprüchen also vor einem Dilemma – oder gibt es doch einen Ausweg und eine Alternative?

Da wir uns hier auf einer Garten-Info-Seite befinden, so liegt die Vermutung nahe, dass die Lösung etwas mit dem Garten und ganz sicher auch etwas mit dem Gartenhaus zu tun hat. Bevor wir uns jedoch der Einrichtung eines solchen Studios im Grünen mit Büromöbeln widmen, werfen wir einen Blick in die Welt der Steuererklärungen, Zahlen und Steuerberater. Letztere warnen immer wieder davor, im Eigenheim ein Arbeitszimmer einzurichten und dieses steuerlich abzusetzen. Beträgt nämlich der anteilige Wert des Arbeitszimmers anteilig vom Marktwert des Eigenheimes (nicht vom Einheitswert), eine gewisse Summe [1], so geht das Zimmer automatisch in Betriebsvermögen über. Wird später das Haus verkauft, oder wird die eigene Firma aufgegeben, so werden extra Steuerzahlungen fällig, wie zum Beispiel in manchen Fällen auch Mehrwertsteuern. Wen dies interessiert, der informiere sich an passender Stelle weiter. Hier sei nur noch so viel gesagt, dass das Finanzamt ein Gartenhaus als bewegliches Wirtschaftsgut betrachtet [2].

Gartenstudio als BüroBüroarbeit bis in die Nacht hinein. Hier verschenken wir keine Lebenszeit, sondern finden sie.

Nach dieser Interpretation ist das Gartenstudio also prinzipiell vom privaten oder geschäftlichen Grundstück getrennt zu betrachten. Als bewegliches Wirtschaftsgut kann der Kaufpreis wohl 16 Jahre lang abgeschrieben werden, was einer 6,25 prozentigen jährlichen Abschreibungsrate entspricht. Wer also die Möglichkeit hat, das Büro in solch ein grünes Arbeitszimmer vor dem Haus zu verlegen, der hat nicht nur sein Arbeitsumfeld klar vom Privaten getrennt, sondern auch die steuerlichen Aspekte. Diese Möglichkeit ist weniger ein windiger Steuerspartrick, sondern befördert eher die Rechtssicherheit in diesen Dingen.

Möglichkeiten – bewegliches Wirtschaftsgut

Ist die oben beschriebene Problematik einmal verstanden, so können wir uns der Umsetzung dieser Idee widmen. Für diese Zwecke wurde bereits das Gartenhaus genannt. Wenn über die besagte Thematik nachgedacht wird, haben aber auch andere Anbieter ihre Vorschläge zur Problemlösung parat, welche ich hier ebenfalls nennen möchte. Das sind Anbieter von:

Es versteht sich natürlich von selbst, dass derartige "bewegliche Wirtschaftsgüter" und besonders die auf Rädern (Wohnwagen, Zirkuswagen), überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden müssen. Die Definition dieses Umfangs ist beim Steuerberater zu erfragen. All diese temporären Büroräume und Arbeitszimmer können wir nun den Erfordernissen entsprechend einrichten. Was die Ausstattung mit Büromöbeln betrifft, so ist es angeraten die aktuellen Angebote und Möglichkeiten moderner Büromöbel und Ortungssysteme zu nutzen.

Das Arbeitszimmer im Garten

Auf welche Art und Weise wir uns nun solch ein Studio ausgestalten, kommt natürlich ganz darauf an, welchen Zwecken es diesen soll. Was den Standort betrifft, so sollte der Bau oder Wohnwagen nicht zu weit vom Wohnhaus entfernt stehen und von dort schnell zugänglich sein. Das ist besonders für die Nutzung im Winter wichtig. Dabei sollte der Zugangsweg zum Haus auch nicht zu schmal angelegt sein und einen wetterfesten Belag aufweisen. Büsche, welche zu nahe am Weg stehen, kippen bei Regen oft auf den Weg über und schränken dessen Benutzung ein. Die Nähe zum Haus ermöglicht mitunter auch den Anschluss an die Zentralheizung.

Klug ist es, wenn wir diese "Arbeitslaube" so weit von der Umgebung abschotten, dass sie nicht ständig von Passanten oder Nachbarn eingesehen werden kann. Nichts stört mehr bei der Arbeit, als Unterbrechungen derselben und seien diese der reinen Höflichkeit geschuldet, weil irgendjemand mit uns ein kurzen Schwatz halten möchte. Über die Möglichkeiten Sichtschutz, aber auch Lärmschutz im Außenbereich zu schaffen ist hier auf diesen Infoseiten reichlich geschrieben worden. Wenn wir all das Geratene beachten, kann unser Gartenbüro zum kreativen Rückzugsort und zum Refugium werden. Auf diese Weise überwinden wir aber auch das ganz oben erwähnte Problem, des Arbeitsumfeldes, welches klar als solches im Inneren des Gartenhauses eingerichtet werden kann (Büromöbel usw.), welches aber durch die unmittelbare Einbindung in die grüne Umgebung nichts mehr vom kargen Büro-Flair hat. Das schaffen wir natürlich durch große Fensterflächen in unserem Gartenstudio. Wie wir diese Glasflächen Exponieren sollten, ob südlich oder nördlich, ist hier nachzulesen (Wintergarten-Thematik).


[1] es sind 2018 20.500,-, doch bitte noch einmal genau bei Steuerberater nachfragen. Hier auf dieser Seite wird keine Rechts- oder Steuerberatung gegeben. Dies ist ein journalistischer Beitrag. Wer sich im Internet weiter informieren möchte der suche mit folgenden Stichworten: notwendiges Betriebsvermögen häusliches Arbeitszimmer

[2] journalistische Recherche ohne Garantie

Der oben stehende Beitrag stellt keine Unternehmens- und Steuerberatung dar